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EMIRATES EXCLUSIVE HOTELS

Ausführliche Reisebedingungen

Lieber Reisegast,

bitte schenken Sie diesen ausführlichen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an.

Sie gelten für alle Leistungen, die von Emirates Exclusive Hotels (Reisemittler) im Bereich seiner Webseiten* ("Websites") angeboten werden.

*Websites:

www.emirates-exclusive-hotels.com

www.emirate-exklusiv-hotels.de

www.dubai-exclusive-hotels.com

www.dubai -exklusiv-hotels.de

www.abu-dhabi-exclusive-hotels.com

www.abu-dhabi-exklusiv-hotels.de

www.ajman-exclusive-hotels.com

www.ajman-exklusiv-hotels.de

www.fujairah-exclusive-hotels.com

www.fujairah-exklusiv-hotels.de

www.sharjah-exclusive-hotels.com

www.sharjah-exklusiv-hotels.de

www.ras-al-khaimah-exclusive-hotels.com

www.ral-al-khaimah-exklusiv-hotels.de

www.umm-al-qaiwain-exclusive-hotels.com

www.umm-al-qaiwain-exklusiv-hotels.de

1. Geltungsbereich

1.1. Der Reisemittler wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage näher bezeichnet.

1.2. Emirates Exclusive Hotels tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisemittlers) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Der Reisemittler nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.

1.3. Für Buchungen ist der Inhalt der mit den Veranstaltern oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich den Vertragsbedingungen maßgeblich. Der Reisemittler ist an vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.

2. Anmeldung / Buchung / Reiseinformation

2.1. Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer der Reisemittler verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.

2.2. Die Vertragspflicht des Reisemittlers ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch den Reisemittler an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisemittlers verbunden. Der Reisemittler übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.

3. Buchungsbestätigung

3.1. Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.

3.2. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf evtl. Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

4. Haftung des Reisemittlers

4.1. Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Der Reisemittler gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.

4.2. Der Reisemittler beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

5. Umbuchungen / Rücktritt

5.1. Der Reiseteilnehmer kann bis zum Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.

5.2. Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.

5.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.

5.4. Der Reisemittler empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5.5. Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.

6. Hinweis auf besondere Bestimmungen

6.1. Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Der Reisemittler geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Der Reisemittler ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Der Reisemittler gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.

6.2. Bei Flugreisen informiert der Reisemittler den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.

6.3. Der Reisemittler hat keine Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.

7. Zahlungsverkehr

7.1. Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.

7.2. Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.

7.3. Zahlungen können erfolgen durch:

- Überweisung

7.4. Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Regelungen der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.

7.5. Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

7.6. Der Reisemittler erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher. Werden Dokumente vom Reisemittler an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.

8. Sonstige Regeln

8.1. Es gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.

8.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.

8.3. Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt
vorbehalten.